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Reiserücktrittsversicherung für Australien

Die Reise nach Australien ist immer eine vielstündige Flugreise. Der Aufenthalt im sogenannten fünften Kontinent mit seiner mehr als zwanzigfachen Größe der Bundesrepublik Deutschland kann vielfache Gründe haben. Sie reichen vom vorübergehenden oder auch mehrmonatigen Studienaufenthalt über Work & Travel, über eine ausgiebige Sprachreise bis hin zum Arbeitsaufenthalt auf Probe. In allen Fällen wird mit der Hinreise auch die Rückreise gebucht; der Aufenthalt in Australien ist also temporär und steht zeitlich fest.

Die Reiserücktrittsversicherung ist besonders für die Reise nach Australien eine der Pflichtversicherungen innerhalb der Reiseversicherungen. Zu denen gehören noch die Reise- oder Auslandskrankenversicherung, die Reiseunfall-, die Reisegepäck- oder die Reiseumbuchungsversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung sollte für die Reise nach Australien direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden. Das ist zwar kein Junktim, geschieht aber fast automatisch Zug um Zug. Dadurch ist auch gewährleistet, dass die anfallenden Reisekosten mit ihren verschiedenen Kostenarten lückenlos versichert sind. Dazu gehören neben den Flugkosten, je nach Versicherungsvertrag und Reisebuchung, die Ausgaben für Transfer im In- und Ausland, sowie die Kosten für eine fest gebuchte Unterkunft wie Hotel, Hostel oder Privatzimmer.

Ungeachtet der weiten Entfernung zwischen Australien und der Heimat können während des Aufenthaltes in Australien Situationen eintreten, die eine sofortige Rückkehr notwendig machen. Die gute Reiserücktrittsversicherung muss also nicht nur die Stornierungskosten für das Nichtantreten der Reise abdecken, sondern zusätzlich auch Rückreisekosten aus besonderem Anlass. Dazu gehören der Todesfall von Verwandten ersten Grades oder erhebliche Schäden am heimischen Eigentum im mittleren vierstelligen Eurobereich durch Einbruch, Feuer, Wasserrohrbruch, beziehungsweise durch Elementareinwirkung wie Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck.

Bei einem Unfall oder einer unerwartet schweren Krankheit des Reisenden müssen die Rückreisekosten ebenfalls versichert sein. Hier muss das Kleingedruckte in den Angeboten im Hinblick auf Leistungsausschlüsse genau gelesen und verglichen werden. Wann handelt es sich um eine schwere Krankheit, wer stellt das fest, wie muss das nachgewiesen werden, und auf welche Weise erfolgt die Kostenzusage. In solchen Fällen ist die Deutsche Vertretung in Australien mit ihren Botschaften und Konsulaten eine hilfreiche Anlaufstelle. Hier befindet sich der Reisende buchstäblich auf heimischem Territorium, und hier wird ihm selbstlos sowie in seinem Sinne geholfen. Im Versicherungsantrag müssen die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und lückenlos beantwortet werden. Das bezieht sich vorwiegend auf Vorerkrankungen, die aktuell behandelt werden. Der Reisende muss prüfen, ob sie bei seiner Reiserücktrittsversicherung enthalten respektive ganz oder teilweise ausgeklammert sind.

Mit dem Versicherungsabschluss sollte nicht lange gewartet werden. Zwar kann die Reisekostenrücktrittsversicherung auch noch nach der Reisebuchung abgeschlossen werden; einfacher ist es jedoch, beides zusammen bei demselben Reiseveranstalter mit einigen wenigen Unterschriften zu erledigen. Mit Bezahlung der Versicherungsprämie wird der Versicherungsvertrag wirksam.

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